Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen
1.1 Geltungsbereich
1.1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Leistungen und Angebote – auch künftige – der BS-Systeme GmbH.
1.1.2 Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Bedingungen an. Es gelten ausschließlich die vorliegenden AGB, auch wenn die Bestellung des Auftraggebers anders lautende Einschränkungen oder Zusätze enthält und die BS-Systeme GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.
1.1.3 Die AGB ergänzen die Individualvereinbarungen zwischen der BS-Systeme GmbH und dem Auftraggeber über die zu erbringenden Leistungen, für die hauptvertraglich vereinbarte
∙ zeitlich befristete Nutzungsüberlassung der Vertragssoftware an den Auftraggeber (Softwareüberlassung auf Zeit - Ziffer 2)
∙ zeitlich befristete Bereitstellung von Cloud-Diensten an den Auftraggeber (Cloud-Dienste – Ziffer 3)
∙ Supportleistungen (Ziffer 4)
(im Folgenden insgesamt als „Vertragsleistungen“ bezeichnet).
1.1.4 Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB. Der Auftraggeber versichert, dass er Unternehmer im Sinne dieser Vorschrift ist.
1.2 Begriffsbestimmungen
1.2.1 Die „Vertragssoftware“ im Sinne dieser AGB bezeichnet die im Lizenzschein genannte und an den Auftraggeber überlassene Kopie von Softwareprogrammen einschließlich der Systembeschreibung und der zugehörigen Dokumentation. Zur Vertragssoftware gehören außerdem alle sonstigen auf dem Datenträger gespeicherten oder zusammen mit dem Programm online übermittelten Daten (insbesondere Dateien und Datenbanken). Soweit der Auftraggeber keine Version mit allen Funktionen (Vollversion) oder zur Version Zusatzmodule bezogen hat, ist dies im Lizenzschein vermerkt und als Vertragssoftware gilt nur der bezeichnete Funktionsumfang.
1.2.2 Die „Systembeschreibung“ im Sinne dieser AGB bezeichnet eine systematische Aufstellung aller grundlegenden Hard- und Softwarekomponenten und deren Zusammenspiel innerhalb der Vertragssoftware.
1.2.3 Die „Cloud-Dienste“ im Sinne dieser AGB bezeichnen die Speicherung und Verarbeitung der Vertragssoftware sowie der Daten des Auftraggebers auf einem EDV-System der BS-Systeme GmbH oder eines von BS-Systeme unterbeauftragten Drittanbieters.
1.2.4 Die „Supportleistungen“ im Sinne dieser AGB bezeichnen die Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit den Funktionen der Vertragssoftware sowie den Cloud-Diensten durch die BS-Systeme GmbH.
1.2.5 „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser AGB bezeichnen alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über den Quellcode der Vertragssoftware, betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie – für die BS-Systeme GmbH – sämtliche Arbeitsergebnisse.
1.2.6 Sofern in diesem Vertrag der Begriff „Datenverarbeitung“ oder „Verarbeitung“ (von Daten) benutzt wird, wird die Definition der „Verarbeitung“ i.S.d. Art. 4 Nr. 2 DSGVO zugrunde gelegt.
1.3 Allgemeine Regelungen zur Leistungserbringung
1.3.1 Die BS-Systeme GmbH wird ihre Vertragsleistungen nach dem jeweils neuesten Stand bewährter Technik erbringen. Sie berücksichtigt allgemeine Verfahrensbeschreibungen und Handlungsempfehlungen des BSI bzw. den anforderungen nach ISO27001 sowie gegebenenfalls spezifische Bestimmungen, Methoden und Anwendungspraktiken des Auftraggebers.
1.3.2 Die BS-Systeme GmbH wird nur qualifiziertes und zuverlässiges Personal einsetzen. Sie wird nur bewährte Verfahren, Tools und Werkzeug verwenden, deren Eignung sie kennt, deren Ausführung sie beherrscht und die dem jeweils anwendbaren Stand der Technik entsprechen.
1.3.3 Allgemeine Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1.3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, entsprechend dem Stand der Technik für den Schutz seiner Systeme vor virtuellen Angriffen durch Dritte, insbesondere durch Viren, Würmer sowie Trojanische Pferde Sorge zu tragen, durch welche die geschuldeten Vertragsleistungen der BS-Systeme GmbH gestört werden könnten. Es liegt in seiner alleinigen Verantwortung, die für die geschuldeten Vertragsleistungen notwendige Infrastruktur bereitzustellen und die Funktionsfähigkeit der Arbeitsumgebung von Software sowie deren technische Leistungsfähigkeit sicherzustellen.
1.3.5 Der Auftraggeber hat der BS-Systeme GmbH das Recht zur Benutzung von Systemen Dritter zu verschaffen, soweit dieses möglich und notwendig ist, um die geschuldeten Vertragsleistungen zu erbringen.
1.3.6 Der Auftraggeber benennt der BS-Systeme GmbH mindestens einen Kontakt als verantwortlichen Ansprechpartner, der die zur Durchführung der geschuldeten Vertragsleistungen erforderlichen Auskünfte erteilen und Entscheidungen selbst treffen oder veranlassen kann. Änderungen dieses Kontaktes werden der BS-Systeme GmbH unverzüglich mitgeteilt.
1.3.7 Kommt der Auftraggeber mit der Erfüllung der in seiner Verantwortung liegenden Mitwirkungshandlungen in Verzug, so ruhen für die Dauer des Verzugs die Leistungsverpflichtungen der BS-Systeme GmbH, soweit diese ohne die Mitwirkungshandlungen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden kann.
1.4 Entgelt, Fälligkeit und Verzug
1.4.1 Die geschuldeten Vertragsleistungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung von der BS-Systeme GmbH genannten Preise. Wird kein Preis ausdrücklich vereinbart, so gilt die aktuelle Preisliste der BS-Systeme GmbH. Es wird grundsätzlich kein Rabatt gewährt, soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart ist.
1.4.2 Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der aufgrund der Leistung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
1.4.3 Sofern zur Erfüllung der Vertragsleistungen für die BS-Systeme GmbH Vor-Ort-Einsätze beim Auftraggeber notwendig werden, insbesondere weil vom Auftraggeber kein Fernzugang ermöglicht wird, sind vom Auftraggeber zusätzlich alle in diesem Zusammenhang anfallenden Reisekosten zu vergüten.
1.4.4 Wird die Leistung nicht am ersten Tag eines Kalendermonates bereitgestellt, berechnet sich die für den ersten Monat zu entrichtende Vergütung anteilig nach den verbleibenden Tagen des Monats, beginnend mit dem auf die Bereitstellung der Vertragsleistungen folgenden Tag.
1.4.5 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind von der BS-Systeme GmbH erbrachte Leistungen, verursacht durch die Fehlbedienung, fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung, Veränderung der Vertragssoftware oder der Cloud-Dienste sowie Versäumung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, nicht von der Vergütung für die Vertragsleistungen erfasst, sondern zusätzlich gemäß dem entstandenen Aufwand zu vergüten.
1.4.6 Die Vergütung wird für den jeweiligen Monat im Voraus am 3. Werktag eines jeden Monats fällig. Im ersten Monat des Leistungszeitraums wird die Vergütung mit Bereitstellung der geschuldeten Vertragsleistungen fällig.
1.4.7 Bei Zahlungsverzug ist die BS-Systeme GmbH berechtigt, die Leistungen einzustellen und Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.
1.4.8 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung der Vergütung durch den Auftraggeber ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zulässig.
1.5 Laufzeit und Kündigung
1.5.1 Die Vertragslaufzeit für die vereinbarten Vertragsleistungen beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
1.5.2 Sie beginnt mit der Auftragsbestätigung durch die BS-Systeme GmbH, frühestens jedoch mit der erstmaligen Bereitstellung der jeweiligen Vertragsleistung. Wird die Vertragsleistung nicht am ersten Kalendertag eines Monats bereitgestellt, beginnt die Vertragslaufzeit im Sinne der Ziffer 1.5.1 mit Beginn des folgenden Kalendermonats.
1.5.3 Die außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Kündigt die BS-Systeme GmbH aus wichtigem Grund, besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung bereits geleisteter Vergütungen. Die BS-Systeme GmbH muss diese jedoch auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch gegen den Auftraggeber anrechnen.
1.5.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform oder elektronischen Form.
1.6 Haftungsbeschränkung
1.6.1 Die BS-Systeme GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von ihr übernommenen Garantie.
1.6.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von BS-Systeme GmbH der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
1.6.3 Darüber hinaus ist die Haftung des Lizenzgebers, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, sonstiger Vermögensschäden des Auftraggebers und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Haftung der BS-Systeme GmbH für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen gem. Ziffern 1.6.1 oder 1.6.2 vorliegen.
1.6.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der BS-Systeme GmbH.
1.7 Vertraulichkeit
1.7.1 Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
1.7.2 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
1.7.3 Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, durch einen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
1.7.4 Jeder schuldhafte Verstoß gegen die vorstehenden Vertraulichkeitsverpflichtungen zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 EUR nach sich. Weitergehende Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.
1.8 Datenschutz / Auftragsverarbeitung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Für den Fall, dass die Vertragsleistungen die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers i.S.d. Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 – Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umfassen, geltend die folgenden Rechte und Pflichten der Parteien:
1.8.1 Der Auftraggeber ist Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch die BS-Systeme GmbH.
1.8.2 Die BS-Systeme GmbH wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung nach seiner Auffassung gegen gesetzliche Regelungen verstößt. Die BS-Systeme GmbH ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird. Sofern die Die BS-Systeme GmbH darlegen kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung der BS-Systeme GmbH nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht der Die BS-Systeme GmbH das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwischen den Parteien auszusetzen.
1.9 Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher allein für die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich. Die BS-Systeme GmbH wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber der BS-Systeme GmbH geltend machen.
1.10 Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber der BS-Systeme GmbH zu erteilen. Weisungen sollen in Textform (z.B. E-Mail) erfolgen. Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers bei der BS-Systeme GmbH entstehen, bleiben unberührt.
1.11 Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auftraggeber dies der BS-Systeme GmbH unverzüglich in Textform mitteilen.
1.12 Der Auftraggeber informiert die BS-Systeme GmbH unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die BS-Systeme GmbH feststellt.
1.12.1 Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach Art. 33, 34 DSGVO oder einer sonstigen, für den Auftraggeber geltenden gesetzlichen Meldepflicht besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.
Besondere Bestimmungen für die Softwareüberlassung auf Zeit
Auf die Softwareüberlassung auf Zeit finden die nachfolgenden Bestimmungen Anwendung.
2.1 Vertragsgegenstand
2.1.1 Gegenstand des Vertrags zur Softwareüberlassung auf Zeit ist die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung der Vertragssoftware gemäß Ziffer 1.2.1 nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe dieser AGB.
2.1.2 Die BS-Systeme GmbH überlässt dem Auftraggeber eine Kopie der Vertragssoftware in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger. Für den Fall, dass die Vertragssoftware mittels Lizenzschlüssel geschützt ist, erhält der Auftraggeber den Lizenzschlüssel ausschließlich für die vertragsgemäße Nutzung der Vertragssoftware.
2.1.3 Die geschuldete Beschaffenheit der Vertragssoftware ergibt sich abschließend aus dem Lizenzschein und der Dokumentation. Die Vertragssoftware ist dagegen nicht geeignet für den Einsatz bei produktionskritischen Zwecken (Mission Critical Data) sowie bei sicherheitsrelevanten Zwecken, insbesondere zur Überwachung von Daten, durch deren fehlerhafte Erfassung Gefahr für Sachschäden oder Leib und Leben besteht. Eine solche Nutzung der Vertragssoftware ist untersagt.
2.1.4 Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand des Vertrags zur Softwareüberlassung auf Zeit, können aber zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden.
2.2 Rechteeinräumung
2.2.1 Der Auftraggeber erkennt die Urheberrechte der BS-Systeme GmbH und damit die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Vertragssoftware an. Die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte bestehen auch an Software- Erweiterungen oder -Änderungen, die die BS-Systeme GmbH für den Auftraggeber auftragsgemäß erstellt hat.
2.2.2 Die BS-Systeme GmbH räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der für die Dauer der Vereinbarung ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Vertragssoftware im jeweils vereinbarten Vertragsumfang sowie zu den vereinbarten Zwecken zu nutzen (Nutzungsrecht an der Vertragssoftware). Die Vergabe von Unterlizenzen, die Vermietung sowie Verpachtung ist ohne schriftliche Zustimmung der BS-Systeme Gmbh dem Auftraggeber nicht gestattet.
2.2.3 Die BS-Systeme GmbH kann das Nutzungsrecht aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber gegen eine vereinbarte wesentliche Pflicht verstößt, insbesondere sich unberechtigt im Zahlungsrückstand in nicht unerheblicher Höhe befindet, es sei denn, dass er dies nicht zu vertreten hat.
2.2.4 Sofern zur Nutzung der Vertragssoftware ein Lizenzschlüssel erforderlich ist (vgl. Ziffer 2.3), wird dieser dem Auftraggeber in digitalisierter Form übermittelt. Der Lizenzschlüssel ist personalisiert und darf nur zur Nutzung der Vertragssoftware durch den Auftraggeber verwendet werden.
2.2.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software abzuändern, zu bearbeiten, in andere Programme zu integrieren oder zu dekompilieren bzw. zu assemblieren. Er ist insbesondere nicht berechtigt, Änderungen der in der Software enthaltenen Firmennamen, Warenzeichen, Copyright-Vermerke und sonstiger Vermerke über Rechtsvorbehalte und Nutzungsberechtigungen vorzunehmen. § 69e UrhG bleibt unberührt.
2.2.6 Der Auftraggeber ist nur berechtigt, mit Hilfe der Vertragssoftware eigene Daten für eigene Zwecke zu verarbeiten. Als Datenverarbeitungsgeräte (z.B. elektronische Datenspeicher- und Recheneinheiten), auf welchen die Vertragssoftware ganz oder teilweise, kurzzeitig oder auf Dauer installiert oder übernommen wird, kommen nur solche in den Geschäftsräumen des Auftraggebers oder Cloud-Dienste im Sinne von Ziffer 3 in Betracht.
2.2.7 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen der Vertragssoftware gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen.
2.2.8 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms für die Vertragssoftware. Der Auftraggeber erhält kein Zugriffsrecht auf die Datenbank der Vertragssoftware, soweit nicht auf die Daten der Datenbank über die dafür vorgesehenen Funktionen der Vertragssoftware zugegriffen wird. Dies kann nur aufgrund gesonderter Vereinbarung Teil der Leistung werden.
2.2.9 Weitergehende Nutzungsrechte des Auftraggebers bestehen nur, wenn diese ausdrücklich mit der BS-Systeme GmbH vereinbart werden.
2.2.10 Die BS-Systeme GmbH ist berechtigt, die vertragsgemäße Nutzung der Vertragssoftware selbst oder durch einen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe zu prüfen, vorausgesetzt, die Prüfung wird unter Einhaltung einer angemessenen Frist im Voraus angekündigt. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die BS-Systeme GmbH nicht für Kosten einzustehen hat, die dem Auftraggeber durch seine Mithilfe bei der Prüfung entstehen. Der Auftraggeber trägt die gesamten Kosten der Prüfung, soweit die Prüfung einen Verstoß des Auftraggebers gegen die vereinbarte Nutzung ergibt.
2.2.11 An vom Auftraggeber an die BS-Systeme GmbH übermittelten Verbesserungsvorschlägen in Bezug auf die Vertragssoftware, räumt der Auftraggeber der BS-Systeme GmbH unentgeltlich das ausschließliche, inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte sowie übertragbare, unterlizenzierbare und unwiderrufliche Nutzungsrecht ein.
2.3 Benötigte Lizenzen
2.3.1 Der Auftraggeber benötigt eine Lizenz je Betriebssysteminstanz, auf der die Vertragssoftware läuft. Dies gilt sowohl für direkt auf einem physischen Hardwaresystem als auch für virtuell ausgeführte Betriebssysteminstanzen. Auf einer Betriebssysteminstanz darf eine Instanz der Vertragssoftware laufen.
2.3.2 Die Vertragssoftware basiert auf den im Lizenzschein genannten Softwareprogrammen und sowie der zugehörigen Datenbankanwendung. Werden zusätzlich Produkte von Drittherstellern mit einbezogen, so gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.
2.3.3 Nicht eingeschlossen in der Lizenz sind evtl. kostenpflichtige Lizenzen für den Microsoft SQL Datenbankserver und evtl. angebundene Fremdsysteme.
2.4 Lizenzierung
2.4.1 Jede Installation der Vertragssoftware auf einer Betriebssysteminstanz muss freigeschaltet werden („Lizenzierung“), um in vollem Umfang funktionsfähig zu sein.
2.4.2 Für jede Installation ist ein eigener Lizenzschlüssel notwendig. Der Auftraggeber erhält Lizenzschlüssel in der bestellten Anzahl. Die Lizenz wird zeitlich begrenzt sein, wenn Angebot und Bestellung dies vorsehen.
2.4.3 Der Lizenznehmer trägt den Lizenzschlüssel, seinen Namen und die System-ID in den Lizenz-Manager ein. Die System-ID wird von der BS-Systeme GmbH vergeben und wird für mögliche spätere Funktionserweiterungen auf diesem System benötigt.
2.5 Verletzung der Nutzungsrechte
2.5.1 Verletzt der Auftraggeber Nutzungsrechte der BS Systeme GmbH und stellt er die Verletzung auf eine Abmahnung der BS-Systeme GmbH hin nicht innerhalb angemessener Frist ab, so liegt ein wichtiger Grund vor, der die BS-Systeme GmbH zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Eine Verletzung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber stellt es insbesondere dar, wenn er die Vertragssoftware über das nach diesem Vertrag gestattet Maß hinaus nutzt.
2.5.2 Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, für die nicht von seinen Nutzungsrechten gedeckte Nutzung der Software anfallende Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung nachzuentrichten. Wenn diese Zahlung nicht erfolgt, ist die BS-Systeme GmbH ebenfalls berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Schadenersatz zu verlangen.
2.6 Besondere Bestimmungen zur Leistungserbringung
2.6.1 Zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebes kann die Installation der Vertragssoftware auf den Datenverarbeitungsgeräten des Auftraggebers ausschließlich durch die BS-Systeme GmbH bzw. entsprechend geschulten Fachkräften erfolgen.
2.6.2 Die Konfiguration und Inbetriebnahme der Vertragssoftware erfolgt durch den Auftraggeber, soweit es nicht gesondert anders vereinbart ist. Eine Einweisung und/oder Schulung zur Nutzung der Vertragssoftware erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.
2.6.3 Die BS-Systeme GmbH ist berechtigt, verbesserte Versionen der Vertragssoftware nach eigenem Ermessen zu erstellen. Der Auftraggeber hat ohne Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit der BS-Systeme GmbH keinen Anspruch auf zur Verfügungstellung dieser Versionen.
2.6.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet verbesserte Versionen der Vertragssoftware zu installieren, wenn dies von BS-Systeme verlangt wird.
2.7 Besondere Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass seine Systeme den Anforderungen, die in der Systembeschreibung der Vertragssoftware beschrieben sind, entsprechen.
2.8 Gewährleistung
2.8.1 Die BS-Systeme GmbH leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Vertragssoftware während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. Sie wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Vertragssoftware in angemessener Zeit beseitigen.
2.8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der BS-Systeme GmbH Mängel an der Vertragssoftware nach deren Entdeckung unverzüglich in Textform anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter genauer Beschreibung der näheren Umstände des Auftretens der Mängel, insbesondere des Zeitpunkts, der Dauer und der Mängel-Symptome.
2.9 Besondere Pflichten bei Vertragsbeendigung
Im Falle der Vertragsbeendigung hat der Auftraggeber die Nutzung der Vertragssoftware spätestens zum Beendigungszeitpunkt aufzugeben und sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern zu entfernen sowie der BS-Systeme GmbH gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien nach deren Wahl unverzüglich zurückzugeben oder diese zu zerstören.
Besondere Bestimmungen für Bereitstellung von Cloud-Diensten
3.1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags zur Bereitstellung von Cloud-Diensten ist die auf die Vertragslaufzeit befristete Datenspeicherung und Datenverarbeitung der Vertragssoftware sowie der Daten des Auftraggebers auf einem EDV-System der BS-Systeme GmbH oder eines Drittanbieters mit Europäischem Datenschutzrecht nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe dieser AGB.
3.2 Rechteeinräumung
3.2.1 Die BS-Systeme GmbH räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung für die Dauer der Vereinbarung ein Einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Cloud-Dienste im jeweils vereinbarten Vertragsumfang sowie zu den vereinbarten Zwecken zu nutzen (Nutzungsrecht an den Cloud-Diensten). Die Vergabe von Unterlizenzen, die Vermietung sowie Verpachtung ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung der BS-Systeme GmbH dem Auftraggeber nicht gestattet.
3.2.2 Die BS-Systeme GmbH kann das Nutzungsrecht aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber gegen eine vereinbarte wesentliche Pflicht verstößt, insbesondere sich unberechtigt im Zahlungsrückstand in nicht unerheblicher Höhe befindet., es sei denn, dass er dies nicht zu vertreten hat.
3.2.3 Der Auftraggeber ist nur berechtigt, mit Hilfe der Cloud-Dienste eigene Daten für eigene Zwecke zu verarbeiten.
3.2.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen der Cloud-Dienste gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen.
3.2.5 Weitergehende Nutzungsrechte des Auftraggebers bestehen nur, wenn diese ausdrücklich mit der BS-Systeme GmbH vereinbart werden.
3.2.6 Die BS-Systeme GmbH ist berechtigt, die vertragsgemäße Nutzung der Cloud-Dienste selbst oder durch einen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe zu prüfen, vorausgesetzt, die Prüfung wird unter Einhaltung einer angemessenen Frist im Voraus angekündigt. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die BS-Systeme GmbH nicht für Kosten einzustehen hat, die dem Auftraggeber durch seine Mithilfe bei der Prüfung entstehen. Der Auftraggeber trägt die gesamten Kosten der Prüfung, soweit die Prüfung einen Verstoß des Auftraggebers gegen die vereinbarte Nutzung ergibt.
3.2.7 An vom Auftraggeber an die BS-Systeme GmbH übermittelten Verbesserungsvorschlägen in Bezug auf die Cloud-Dienste, räumt der Auftraggeber der BS-Systeme GmbH unentgeltlich das ausschließliche, inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte sowie übertragbare, unterlizenzierbare und unwiderrufliche Nutzungsrecht ein.
3.3 Besondere Bestimmungen zur Leistungserbringung
3.3.1 Die BS-Systeme GmbH ist jederzeit berechtigt, die Cloud-Dienste in einer für den Auftraggeber zumutbaren Weise zu ändern, soweit dadurch die vereinbarten Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
3.3.2 Sofern und soweit aufgrund der Bereitstellung einer neuen Version der Cloud-Dienste vertragliche Leistungen wesentlich beeinträchtigt werden, wird die BS-Systeme GmbH dies dem Auftraggeber spätestens drei Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht in Textform innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Widerspricht der Auftraggeber fristgerecht, kann die BS-Systeme GmbH den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
3.3.3 Die BS-Systeme GmbH ist jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Funktionsumfang der Cloud-Dienste zu erweitern. Soweit der Auftraggeber für die Erweiterung des Funktionsumfanges kein zusätzliches Entgelt entrichtet, hat dieser keinen Anspruch auf einen dauerhaften Zugriff auf diese Funktionen; die BS-Systeme GmbH ist in diesem Fall berechtigt, die betreffenden Funktionen einzustellen und sie entgeltlich anzubieten. Dies gilt nicht, wenn die entsprechenden Maßnahmen für den Auftraggeber unzumutbar sind.
3.3.4 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Gefahrübergang für die Cloud-Dienste und die Anwendungsdaten der Routerausgang des Rechenzentrums der BS-Systeme GmbH oder des Drittanbieters. Für die erforderliche Hard- und Software, die der Auftraggeber gemäß der Systembeschreibung selbst zu stellen hat, sowie für die Telekommunikationsverbindung und Datenübertragungswege zwischen dem Auftraggeber und der BS-Systeme GmbH bis zum Gefahrübergang, trägt ausschließlich der Auftraggeber die Gefahr und übernimmt alle anfallenden Kosten.
3.3.5 Die BS-Systeme GmbH ist berechtigt, die Softwareapplikation und Server sowie sonstige Systemkomponenten für die Erbringung der Cloud-Dienste in einem Rechenzentrum von Dritten betreiben lassen. Ebenso ist es der BS-Systeme GmbH gestattet, sich zur Datenübertragung der Dienste Dritter zu bedienen soweit dies mit den deutschen und den europäsichen Datenschutzregelungen in Einklang steht.
3.4 Besondere Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat vor der Bereitstellung der Cloud-Dienste die notwendigen Systemanforderungen gemäß den Anforderungen, die in der Systembeschreibung der Vertragssoftware beschrieben sind, zu erfüllen.
3.4.1 Der Auftraggeber unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um den unbefugten Zugang von Dritten zu den Cloud-Diensten zu verhindern. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und sie Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Auftraggeber ist allerdings berechtigt, Dritten die Nutzung seines Zugangs im Rahmen des zwischen der BS-Systeme GmbH und dem Auftraggeber vereinbarten Vertragsumfangs und -zweckes zu gestatten. In diesem Fall hat der Dritte keine weitergehenden Nutzungsrechte an den Cloud-Diensten und mindestens die gleichen bestehenden Verpflichtungen wie zwischen dem Auftraggeber und der BS-Systeme GmbH vereinbart. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Benutzung seines Zugangs, soweit er dem Dritten den Zugang in zurechenbarer Weise ermöglicht hat, und haftet hierfür wie für eigenes Verhalten.
3.5 Einstellung von Leistungen
3.5.1 Die BS-Systeme GmbH ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen zeitweise, teilweise oder ganz einzustellen, insbesondere den Zugang des Auftraggebers zu den Cloud-Diensten zu sperren sowie die Datenübertragung einzustellen, wenn
- eine Gefährdung der Einrichtungen der BS-Systeme GmbH oder ihrer Vertragspartner, insbesondere der Cloud-Dienste, oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Rückwirkungen von Endgeräten droht;
- der Zugang des Auftraggebers zu den Cloud-Diensten für rechtswidrige Zwecke genutzt wird;
- der Auftraggeber durch eine Handlung oder Unterlassung die Qualität des Dienstes beeinträchtigt oder die Funktion des Dienstes der BS-Systeme GmbH oder ihrer Vertragspartner stört, es sei denn, dass er dies nicht zu vertreten hat;
- ein stark von der jeweiligen Nutzungsnorm des Auftraggebers abweichendes Nutzungsaufkommen registriert wird;
- der Verdacht des Missbrauchs des Zugangs des Auftraggebers besteht; oder
- der Auftraggeber trotz einmaliger vorheriger Abmahnung in Textform gegen eine vereinbarte wesentliche Pflicht verstößt, insbesondere sich unberechtigt im Zahlungsrückstand in nicht unerheblicher Höhe befindet, es sei denn, er hat dies nicht zu vertreten.
3.5.2 Der Auftraggeber bleibt auch während der Einstellung der Leistungen gemäß Ziffer 3.5.1 verpflichtet, bis zur Restlaufzeit des Vertrages die vereinbarte Vergütung an die BS-Systeme GmbH zu entrichten, es sei denn, der Auftraggeber hat die Einstellung nicht zu vertreten.
3.5.3 Die Leistungen werden durch die BS-Systeme GmbH unverzüglich wieder aufgenommen, sobald die Beeinträchtigungen gemäß Ziffer 3.5.1 dauerhaft beseitigt sind und eine Wiederholung ausgeschlossen werden kann.
3.6 Garantierte Verfügbarkeit
3.6.1 Die Cloud-Dienste stehen dem Auftraggeber kalendertäglich jeweils 24 Stunden zur Verfügung; die garantierte Verfügbarkeit während dieser Zeit beträgt 99 % im Jahresmittel.
3.6.2 Unterbrechungen oder Beschränkungen der Cloud-Dienste ausfolgenden Gründen gelten nicht aus Ausfallzeiten:
- Geplante und dem Auftraggeber rechtzeitig vorher mitgeteilte Updates, Upgrades und Wartungsarbeiten der Cloud-Dienste, soweit diese eine zumutbare Dauer nicht überschreiten;
- Unterbrechungen oder Beschränkungen auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund von Verletzung seiner Mitwirkungspflichten; sowie
- Unterbrechungen oder Beschränkungen beruhend auf Beeinträchtigungen, welche außerhalb des Einflussbereiches der BS-Systeme GmbH liegen. Dauern diese Beeinträchtigungen ununterbrochen länger als 3 Monate an, können beide Parteien den Vertrag außerordentlich kündigen.
3.7 Datenschutz und Datensicherheit
3.7.1 Ab dem Gefahrübergang gemäß ergreift die BS-Systeme GmbH geeignete und wirtschaftlich angemessene technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik geboten sind, um die Daten des Auftraggebers zu schützen.
3.7.2 In Bezug auf Bereiche, für welche die BS-Systeme GmbH aufgrund der Unterbeauftragung von Dritten gem. Ziffer 3.3.5 oder weiterer Vereinbarungen die Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen nicht selbst durchführen kann, verpflichtet sich die BS-Systeme GmbH zur sorgfältigen Auswahl und Überwachung nach bestem Wissen und Gewissen; ihre Haftung ist darauf beschränkt.
3.7.3 Die BS-Systeme GmbH wird die Datenverarbeitung und -speicherung ausschließlich innerhalb der europäischen Union ausführen oder ausführen lassen.
3.7.4 Für die Kommunikation mit den Cloud-Diensten wird von der BS-Systeme GmbH ein verschlüsselter Kommunikationskanal bereitgestellt. Als Verschlüsselungsmodus wird eine dem Stand der Technik entsprechende Methode verwendet.
3.7.5 Soweit auf andere Weise nicht technisch und wirtschaftlich angemessen und erfolgversprechend umsetzbar, ist die BS-Systeme GmbH berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten des Auftraggebers sowie Anwendungsdaten zu löschen, wenn
- die öffentliche Sicherheit gefährdet ist;
- Daten oder Einrichtungen der BS-Systeme GmbH oder ihrer Vertragspartner gefährdet sind; oder
- Daten rechtswidrige Inhalte beinhalten.
3.7.6 Die BS-Systeme GmbH sichert standardmäßig mindestens einmal kalendertäglich alle Daten der Cloud-Dienste. Die Sicherungskopien werden für einen Zeitraum von 20 Tagen aufbewahrt.
3.7.7 Der Auftraggeber trägt die Gefahr von Datenlücken und Datenverlust, soweit dies nicht von der BS-Systeme GmbH zu vertreten ist. Soweit der Auftraggeber die Gefahr trägt, erfolgt eine Wiederherstellung von Daten ausschließlich aufgrund gesonderter Vereinbarung.
3.7.8 BS-Systeme GmbH bewahrt keine Daten des Auftraggebers zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten auf. Soweit eine Aufbewahrung vorgeschrieben ist, ist hierfür allein der Auftraggeber verantwortlich, der auch während der Vertragslaufzeit entsprechende Vorkehrungen zur Aufbewahrung zu treffen hat.
3.8 Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Vertragsbeendigung wird die Zugriffsmöglichkeit des Auftraggebers auf die Cloud-Dienste gesperrt. Der Auftraggeber hat bis zu diesem Zeitpunkt seine in den Cloud-Diensten vorhandenen Datenbestände durch Download zu sichern. Mitwirkungsleistungen der BS-Systeme GmbH bei der Datensicherung erfolgen nur aufgrund gesonderter Vereinbarung. Die BS-Systeme GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Daten nach Ablauf von 30 Tagen nach Beendigung der Vertragslaufzeit und erfolgter Mitteilung in Textform zu löschen.
Besondere Bestimmungen für Supportleistungen
4.1 Vertragsgegenstand
4.1.1 Gegenstand des Vertrags über die Supportleistungen ist die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit den Funktionen der Vertragssoftware sowie den Cloud-Diensten durch die BS-Systeme GmbH gegenüber dem Auftraggeber.
4.1.2 Die Supportleistungen dienen der Unterstützung des Auftraggebers bei auftretenden Problemen und Fragestellungen in Zusammenhang mit der Arbeit mit der Vertragssoftware und den Cloud-Diensten, indem ein technischer Ansprechpartner (per Telefon / E-Mail / Fernwartung) die Situation aufnimmt und fachkundige Auskünfte erteilt sowie Hilfestellung und Beratung leistet.
4.1.3 Die Leistungen umfassen die Beantwortung von fachlichen Fragen zur allgemeinen Bedienung sowie Fragen zur Installation, Konfiguration und Arbeit mit der Software.
4.1.4 Nicht Gegenstand der Supportleistungen sind die regelmäßige Wartung und Pflege der Hard- und Software, technische Änderungen und Anpassungen aufgrund von notwendigen, kostenpflichtigen Betriebssystemwechseln sowie Updates, Sonderanpassungen und Ergänzungswünsche des Auftraggebers. Zur Beauftragung solcher Leistungen, für die eine zusätzliche Vergütung berechnet wird, bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragsparteien.
4.2 Besondere Bestimmungen zur Leistungserbringung
4.2.1 Die BS-Systeme GmbH erbringt die Supportleistungen maximal in der Höhe des vereinbarten Stundenkontingents (im Folgenden „Kontingent“ genannt). Die geleisteten Supportzeiten werden im 15-Minuten-Takt erfasst und vom Kontingent abgezogen. Die Leistungspflicht endet mit Aufbrauchen des Kontingents.
4.2.2 Die Supportleistungen erfolgen ausschließlich per Fernwartung, Telefon oder E-Mail. Ein Vor-Ort-Einsatz beim Auftraggeber findet nicht statt, wenn ein solcher nicht ausdrücklich und unter Festsetzung einer zusätzlichen Vergütung, vereinbart wird.
4.2.3 Die BS-Systeme GmbH erbringt die Supportleistungen von Montag bis Freitag, 09:00 bis 16:00 Uhr (CET). Ausgenommen sind alle gesetzlichen Feiertage in Bayern sowie die Brückentage, insbesondere Tag nach Christi Himmelfahrt, Tag nach Fronleichnam, Heiligabend und Silvester.
4.2.4 Die BS-Systeme GmbH stellt für die Supportleistungen eine E-Mail eine Support Hotline sowie E-Mail-Adresse zur Verfügung. Die aktuellen Kontaktdaten werden dem Auftraggeber bekannt gegeben.
4.2.5 Die BS-Systeme GmbH verpflichtet sich zu einer Reaktionszeit auf einen Supportfall in der Regel von einem (1) Werktag innerhalb der in Ziffer 4.2.3 genannten Supportzeiten nach Eingang der Anfrage. Alle Anfragen werden einer priorisierung entsprechend abgearbeitet. Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen die BS-Systeme GmbH Kontakt mit dem Auftraggeber aufnimmt, um mit ihm den Sachverhalt zu erörtern und erste Maßnahmen einzuleiten.
4.2.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet den Supportfall hinreichend genau zu beschreiben.
Schlussbestimmungen
5.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
5.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist der Firmensitz der BS-Systeme GmbH. Jede Vertragspartei kann jedoch auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch genommen werden.
5.3 Sollten einzelne Bestimmungen einschließlich etwaiger Nachträge rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine ihr im rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen. Zur Ausfüllung einer Lücke ist eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach Sinn und Zweck vereinbart hätten.